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Bis zu 1.500 Euro Zuschuss pro Ladepunkt in Nordrhein-Westfalen:
So sichern Sie sich die staatliche Förderung

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit bis zu 1.500 Euro pro Ladepunkt.

So kommen Sie in 4 Schritten zur progres.nrw Förderung:

KFW Förderfähig
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Angebot einholen und Antrag stellen
KFW Förderfähig
3
Installation
Nun kann die Wallbox durch ein Elektrofachunternehmen installiert werden.
KFW Förderfähig
4
Nachweise für Auszahlung hochladen
Nachweise über den Link im Zuwendungsbescheid hochladen. Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung auf Ihr Konto überwiesen.

Das müssen Sie dazu wissen:

  • Gefördert wird der Einbau von Ladestationen im öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Bereich. Zu den förderfähigen Kosten gehören der Kaufpreis für die Ladestation, die Kosten für ein Energiemanagementsystem, Tiefbau sowie die Kosten für den Einbau und den Anschluss.
  • Gefördert werden Ladepunkte im nicht-öffentlichen Bereich < 50 kW:
    • 1.500 Euro je Ladepunkt für Ladepunkte nur in Verbindung mit einer neu zu errichtenden EE-Anlage.
    • 1.000 Euro je Ladepunkt für Ladepunkte an Stellplätzen für Mitarbeiter, Mietende von Wohngebäuden oder an Eigentumswohnungsanlagen, die nicht mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage betrieben werden.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss mit 100% Ökostrom (Grünstrom-Liefervertrag) oder durch eine EE-Anlage vor Ort versorgt werden.
  • Die Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 11 kW betragen.
  • Im Falle einer neu zu errichtenden EE-Anlage, muss diese eine Nennleistung von mindestens zwei Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
  • Den Antrag können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Gemeinden stellen.
  • Rechtliche Grundlage über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie- und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Emissionsarme Mobilität; Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW vom 22. März 2022

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20326

progres.nrw-förderfähige Wallboxen


Haben Sie noch Fragen?

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die passende förderfähige Ladelösung zu finden und beraten Sie, wie Sie die Förderung in Anspruch nehmen können.

Kontaktieren Sie uns oder das progres Servicecenter NRW unter 0211 837 1928 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)